Hausordnung

Der geordnete und dauerhafte Veranstaltungsbetrieb für unsere Gäste setzt die Einhaltung einiger wesentlicher Spielregeln durch alle Besuchenden voraus. Diese Punkte haben wir in der folgenden Hausordnung zusammengefasst (Stand 10/24):


Tätliche Auseinandersetzungen

Tätliche Auseinandersetzungen innerhalb des New Force und auf dem umgebenden Gelände haben in der Regel Hausverbot ohne Berücksichtigung einer „Schuldfrage“ zur Folge. Tätlichkeiten gegen Mitarbeitende führen zwangsläufig zu mindestens zwei Jahren Haus­verbot. Fühlen sich Gäste belästigt, sollten diese nicht in falsch verstandenem Stolz eine Auseinandersetzung mit allen Konsequenzen riskieren, sondern sich an einen Mitarbeitenden wenden. Herumblödeln in einer Art, die eine Verwechslung mit einer tätlichen Auseinandersetzung zulässt, geschieht immer mit dem Risiko einer solchen Verwechslung und der damit verbundenen Folgen!


Belästigung anderer Gäste

Belästigungen anderer Gäste, beispielsweise Anpöbeln, können (in der Regel nach erfolgloser Ermahnung) ein Hausverbot nach sich ziehen. Sexuelle Belästigungen, insbesondere „Angrapschen“, ziehen auch ohne Ermahnung grundsätzlich ein Hausverbot nach sich.


Sachbeschädigung, Diebstahl

Sachbeschädigungen jeglicher Art (dazu gehören auch das Beschmieren von Tischen, Bänken und Wänden, Schnitzen, Hacken und Sägen, sowie das absichtliche Zerschlagen von Flaschen und Gläsern, auch wenn hierfür Pfand gezahlt wurde) im New Force oder auf dem umliegenden Gelände (insbesondere ATSV und Wohlrabgaragen) haben Hausverbot mit Schadensersatzforderungen zur Folge. Gleiches gilt für Diebstähle, wozu auch das Einsammeln fremder bzw. zurückgelassener Pfandflaschen zählt.


Verfassungsfeindliche Symbole

Das New Force bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das Mitführen, Verwenden, Zurschaustellen und Äußern von Abzeichen, Wappen, Grußformeln und sonstigen Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen und deren Ersatzorganisationen (insbesondere Nazi-Propaganda) wird nicht geduldet und mit einem längeren Hausverbot belegt. Den genannten Symbolen sind solche Symbole gleichgestellt, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind oder in der entsprechenden Szene als Ersatzsymbole verwendet werden.


Waffen, gefährliche Gegenstände

Das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen (hierzu gehören auch Reizgas, Taschenmesser, „Leathermen“ und ähnliche Gegenstände) im New Force ist strengstens verboten. Lasst eure Taschenmesser etc. bitte im Auto oder gleich zuhause! Wer solche Gegenstände mit sich trägt, hat diese unaufgefordert beim Einlassdienst in Verwahrung zu geben, ansonsten droht ein längeres Hausverbot.


Rauchen

Wie in allen bayerischen Gaststätten ist auch in den Räumen des New Force das Rauchen generell untersagt. Das gilt auch auf den Toiletten! Selbiges gilt auch für E-Zigaretten/Vapes. Bitte geht zum Rauchen an die frische Luft, sonst müssten wir euch leider dort hinbefördern (sprich: Hausverbot).
Cannabisprodukte dürfen weder in den Räumen noch auf dem Vorplatz des New Force geraucht werden. Auch hier behalten wir uns ein Hausverbot vor.

Alkohol, mitgebrachte Getränke

Das Mitbringen eigener Getränke, insbesondere alkoholischer Getränke, ist streng untersagt und führt zu Hausverbot. Das New Force finanziert sich im Wesentlichen aus dem Getränkeverkauf und muss außerdem die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ge­währ­leisten, was so unterlaufen würde. Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird Alkoholeinfluss nicht als Entschuldigung akzeptiert! Das New Force behält sich vor, je nach Sachlage ein befristetes Alkoholverbot zu erteilen. Sichtbar angetrunkenen Personen
a) werden keine alkoholhaltigen Getränke mehr ausgeschenkt und
b) kann der Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung von vornherein untersagt werden.


Betäubungsmittel

Der Genuss, Besitz oder Vertrieb illegaler Betäubungsmittel, in den Räumen und dem Außengelände des New Force hat generell Hausverbot nicht unter zwei Jahren und eine polizeiliche Anzeige zur Folge.


Anwohnende

Der Weg zum und insbesondere vom New Force und das Verhalten einzelner Gäste auf dem Vorplatz bringt immer wieder unnötige Belästigungen unserer Anlieger durch lautes Schreien, Kavalierstarts, aufgedrehte Autoradios und zerschlagene Flaschen mit sich. Wer die Nachtruhe unserer Anwohnenden stört, riskiert, dass die Stadt Erlangen unseren Betrieb einschränkt oder ganz untersagt. Wer diesbezüglich unangenehm auffällt, wird deshalb mit Hausverbot belegt.


Jugendschutz, Altersnachweis

Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen an Personen unter 18 Jahren keine branntweinhaltigen Lebensmittel (hierzu gehören auch Cocktails und Bumbermaßen) abgegeben werden, außerdem dürfen diese sich nach 24 Uhr nicht mehr im New Force aufhalten. Die Mitarbeitenden sind angehalten, in Zweifelsfällen immer und ansonsten stichprobenartig das Alter der Gäste zu überprüfen. Als Altersnachweis werden ausschließlich Personalausweise, Reisepässe und Führerscheine akzeptiert, nicht jedoch Schülerausweise, ÖPNV-Monatskarten und dergleichen. Wer sich nicht ausweisen kann, hat Pech gehabt! Wer sich als Minderjährige*r nach 24 Uhr im New Force aufhält oder „verbotene“ Getränke konsumiert, riskiert ein Hausverbot.
Volljährige Gäste, die alkoholische Getränke an Minderjährige weitergeben, riskieren neben einem Hausverbot auch eine Anzeige.


Alkoholverbot, Hausverbot

Alkoholverbot untersagt den Genuss alkoholischer Getränke in den Räumen und auf dem Vorplatz des New Force. Ein Verstoß dagegen wandelt es automatisch in ein gleich langes Hausverbot um. Hausverbot untersagt das Betreten der Räume und des Außengeländes des New Force. Verstöße gegen ein Hausverbot können eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich ziehen, insbesondere wenn diese wiederholt auftreten.

Die Beachtung dieser Punkte ist für uns als Veranstaltende wichtig, weshalb wir uns intensiv um ihre Einhaltung bemühen werden, notfalls auch mit den genannten unschönen Maßnahmen. Sie ist aber nicht zuletzt auch von entscheidender Bedeutung für alle Gäste, damit das New Force sein Veranstaltungsangebot in der gewohnten Weise und in dem gewohnten Umfang aufrecht erhalten kann. Unter dem Strich ist alle von den angesprochenen Problemen betroffen: wir etwas früher, unsere Besuchenden etwas später.

So verbinden wir diese Hausordnung mit dem Wunsch und der Hoffnung, dass sie durch das vernünftige Verhalten unserer Gäste überflüssig gemacht wird.

Frankens Metalclub Nr. 1